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Gesetz gegen "politisches Stalking" in Bundesrat gebracht

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Sachsen hat wiederholt dafür plädiert, "politisches Stalking" zu bekämpfen. Am Freitag brachte Justizministerin Meier ein Gesetz in den Bundesrat ein.

Berlin/Dresden.

Sachsen hat im Bundesrat für ein Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von politisch und gesellschaftlich aktiven Menschen geworben. "Das Strafrecht ist kein Allheilmittel für tiefgreifende gesellschaftliche Probleme, wie wir sie aktuell sehen", sagte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Freitag in Berlin. Der Staat sei aber aufgefordert, dort wo Strafbarkeitslücken bestehen und Unrecht nicht verfolgt werden kann, die Lücken zu schließen. "Wer bewusst ins private Umfeld von politisch Engagierten eindringt und damit ein Klima der Angst erzeugen will, der begeht politisches Stalking."

Meier ging in ihrer Rede auf die jüngsten Vorfälle in Dresden ein. Anfang Mai waren ein Wahlhelfer der Grünen und der SPD-Politiker Matthias Ecke angegriffen worden. Vier Täter schlugen Ecke zusammen, er musste im Krankenhaus operiert werden. Auch ein Wahlstand der AfD wurde attackiert.

"Es ist unsere Pflicht, diesem politischen Stalking insbesondere gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker rechtsstaatlich Einhalt zu gebieten", sagte Meier.

Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes "politisches Stalking". Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden. Mit dem Gesetz sollen Bürgerinnen und Bürger auch darin bestärkt werden, sich für den Staat und die Gesellschaft zu engagieren.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene zu erweitern. Dadurch soll der großen Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat Rechnung getragen werden. (dpa)

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